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    Startseite » Die (Un)Logik der Mehrwertsteuer
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    Die (Un)Logik der Mehrwertsteuer

    By Redaktion4. Juni 20222 Minuten Lesezeit
    Foto: © kyle-cleveland - unsplash.com

    Wusstest du schon, dass du beim Kauf einer normalen Kartoffel 7 % Mehrwertsteuer bezahlst und für eine Süßkartoffel 19 %? Du fragst dich jetzt vielleicht: Wo ist da die Logik?! Das ist definitiv eine gute Frage.

    Grundlagen der Mehrwertsteuer

    So gut wie jeden Tag zahlen wir die Mehrwertsteuer. Immer, wenn wir etwas einkaufen, wird sie auf die Waren oder Dienstleistungen erhoben. Eingeführt wurde sie 1968 und ist seitdem eine wichtige Geldquelle für den Staat. Die Steuer ist Teil des Preises, den der Käufer zahlt. Der Verkäufer muss diese dann wiederum an das Finanzamt übermitteln. Ursprünglich zahlte man 10 % bzw. 5 % Mehrwertsteuer, heute sind es 19 % oder 7 %. Aber wann zahle ich wie viel?

    Grundsätzlich zahlen wir in Deutschland für die meisten Produkte eine Mehrwertsteuer von 19 %, denn das ist der Regelsteuersatz. Für viele Lebensmittel und andere Grundkonsumgüter, die im täglichen Leben benötigt werden, wird jedoch ein ermäßigter Steuersatz von 7 % berechnet. Die Regelungen, die festlegen, welche Produkte darunterfallen und welche nicht, sind öfters Grund für heftige Diskussionen.

    Ein paar merkwürdige Beispiele:

    Lebensmittel, die als Grundnahrungsmittel gelten, sind beispielsweise Kuhmilch, Äpfel oder Leitungswasser. Sojamilch, Apfelsaft und Mineralwasser sind hingegen Luxusgüter und werden mit 12 % mehr besteuert. Hunde- oder Katzenfutter gehört zum Alltagsbedarf, aber Babynahrung zählt mit einer Mehrwertsteuer von 19 % als Luxusgut. Auch auf Windeln oder Toilettenpapier wird der Regelsteuersatz von 19 % erhoben, aber Froschschenkel und Wachteleier benötigt man gemäß dieser Regelung täglich und muss deshalb nur 7 % Steuern darauf zahlen. Dasselbe gilt für Fleisch, das mit 7 % besteuert wird, während Vegetarier für Fleischersatzprodukte 19 % zahlen müssen.

    Erst 2019 gab es eine Debatte darüber, weshalb Damenhygieneartikel wie Tampons oder Binden als Luxusprodukte gewertet werden, da sie doch für Frauen eindeutig unverzichtbar seien. Tatsächlich kam es nach mehreren Bundestags-Petitionen zu einer Änderung dieser Regelung: Seit 2020 gilt hierfür der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Das zeigt also, dass Veränderungen durchaus möglich sind.

    Übrigens: Von Juli bis Dezember 2020 waren die Mehrwertsteuersätze als Reaktion auf die Corona-Pandemie auf 17 % bzw. 5 % gesenkt, mit dem Ziel, die Wirtschaft wieder anzukurbeln.

    Hier noch ein Fact für deine Unnützes-Wissen-Sammlung: In Ungarn beträgt der Normalsteuersatz der Mehrwertsteuer ganze 27 %. (jk)

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