Durch das Sozialversicherungssystem sichert der deutsche Sozialstaat seine Bürger gegen existenzgefährdende Bedrohungen ab. Das System beruht auf dem Prinzip der Versicherungspflicht und der Solidarität. Das bedeutet, dass es für die meisten Menschen in Deutschland Pflicht ist, Beiträge einzuzahlen. Diese richten sich nach dem Einkommen und sind unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistungen. Menschen, die die Leistungen öfter benötigen, zahlen also nicht mehr, sondern werden durch die anderen abgesichert. Dabei gibt es fünf Versicherungszweige: Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.