Egal ob du schon mitten im Berufsleben bist oder deinen ersten Job noch vor dir hast, irgendwann kommt sicherlich der Zeitpunkt, an dem du eine Arbeitsstelle verlassen wirst. Neben einigen anderen Sachen solltest du dich dann auch um ein Arbeitszeugnis von deinem Arbeitgeber kümmern. Darin werden ganz bestimmte Formulierungen verwendet, die die Dinge oft besser klingen lassen, als sie eigentlich gemeint sind. In diesem Artikel helfen wir dir, die „Geheimsprache“ in deinem Arbeitszeugnis zu entschlüsseln!
Wofür brauche ich ein Arbeitszeugnis?
Dein Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, dir bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses automatisch ein Zeugnis auszustellen. Viele machen es trotzdem von sich aus. Wenn dies jedoch nicht der Fall ist, aber du gerne ein Arbeitszeugnis hättest, musst du es einfordern. Das ist grundsätzlich immer zu empfehlen! Zwar ist es nicht notwendig, bei zukünftigen Bewerbungen Arbeitszeugnisse vorzulegen, aber es ist dennoch meistens gerne gesehen, wenn du deine beruflichen Stationen entsprechend nachweisen kannst.
Es wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis unterschieden. Das einfache Zeugnis bestätigt nur die Dauer deiner Arbeit sowie deine Tätigkeitsfelder. Ein qualifiziertes Zeugnis enthält darüber hinaus eine Bewertung deiner Leistung und deines Verhaltens. Du solltest also immer um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bitten, da es deutlich mehr Aussagekraft hat.
Das bedeuten die Formulierungen
„Ihre Aufgaben erledigte sie mit Sorgfalt und Genauigkeit“; das hört sich doch ziemlich positiv an, oder?! Tatsächlich entspricht dieser Satz aber lediglich der Note 4/ausreichend. Das liegt daran, dass Arbeitszeugnisse wohlwollend formuliert sein sollen. Arbeitgeber*innen verwenden mithilfe fester Formulierungen jedoch eine Art Code, mit dem sie quasi indirekt Noten verteilen. Folgende Übersicht soll dir dabei helfen, dein Arbeitszeugnis richtig lesen zu können:
Bewertung des Arbeitserfolgs und der Arbeitsweise
Note 1: Seine Aufgaben erledigte er stets mit äußerster Sorgfalt und großer Genauigkeit
Note 2: Ihre Aufgaben erledigte sie stets mit großer Sorgfalt und Genauigkeit.
Note 3: Seine Aufgaben erledigte er stets mit Sorgfalt und Genauigkeit.
Note 4: Ihre Aufgaben erledigte sie mit Sorgfalt und Genauigkeit.
Bewertung der Leistungsbereitschaft
Note 1: Sie zeigte stets ein sehr hohes Maß an Eigeninitiative und Leistungsbereitschaft.
Note 2: Er zeigte stets eine hohe Leistungsbereitschaft und Pflichtauffassung.
Note 3: Sie zeigte Einsatzbereitschaft.
Note 4: Er zeigte auch Einsatzbereitschaft.
Bewertung des Sozialverhaltens
Note 1: Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit vorbildlich.
Note 2: Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war jederzeit einwandfrei.
Note 3: Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war einwandfrei.
Note 4: Ihr Verhalten gegenüber Kollegen und Vorgesetzten war korrekt und ohne Beanstandung.
Note 5: Es erübrigt sich zu betonen, dass sein Betragen gegenüber den Vorgesetzten und Kollegen unbelastet war.
Gesamtbewertung
Note 1: Ihre Leistungen fanden stets unsere vollste Zufriedenheit.
Note 2: Seine Leistungen fanden stets unsere volle Zufriedenheit.
Note 3: Ihre Leistungen fanden unsere volle Zufriedenheit.
Note 4: Seine Leistungen fanden unsere Zufriedenheit.
Note 5: Die ihr übertragenen Aufgaben erledigte sie in der Regel zu unserer Zufriedenheit.
Obwohl etwas scheinbar Gutes geschrieben wird, ist es demnach also nicht zwangsläufig gut gemeint. Es kann auch vorkommen, dass ein Abschnitt im Arbeitszeugnis komplett fehlt. Das ist ebenfalls kein sonderlich gutes Zeichen. Was hingegen positiv ist, sind Schlusssätze oder Dankesformeln am Ende des Zeugnisses. Auf diese hast du als Arbeitnehmer*in jedoch keinen Anspruch.
Unzufrieden mit dem Arbeitszeugnis?
Du musst nicht den ersten Entwurf deines Arbeitgebers akzeptieren. Wenn du etwas findest, das deine Leistungen deiner Meinung nach zu schlecht darstellt, kannst du um Berichtigung bitten, indem du zum Beispiel konkrete Formulierungen vorschlägst. Falls du damit keinen Erfolg hast oder dir dein Arbeitgeber gar nicht erst ein Zeugnis ausgestellt hat, hast du auch die Möglichkeit, dagegen zu klagen. Das ist aber natürlich immer mit Kosten und Aufwand verbunden. (jk)