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    Der Kampf um jeden Euro – Ver.di

    By Redaktion4. April 20233 Minuten Lesezeit
    Foto: © Oleksandra - stock.Adobe.com

    Gewerkschaften haben die Aufgabe für bessere Arbeitsbedingungen für Beschäftigte zu sorgen. In Deutschland haben sich viele Gewerkschaften zusammengeschlossen. Der Zusammenschluss heißt Deutscher Gewerkschaftsbund. Die Abkürzung dafür ist DGB. Der DGB hat etwa 6 Millionen Mitglieder. Teil des DGB ist die Gewerkschaft Ver.di mit 1,89 Millionen Mitgliedern. Andere dazugehörige Gewerkschaften sind meist für andere Arbeitsfelder zuständig. So existieren noch Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten, die Gewerkschaft der Polizei etc.

    Was ist die Ver.di?

    Schauen wir uns Ver.di einmal genauer an. Die Gewerkschaft entstand 2001 durch den Zusammenschluss fünf einzelner Gewerkschaften und heißt ausgeschrieben vereinte Dienstleistungsgewerkschaft. Sie ist in zehn Landesbezirke unterteilt, so dass man sie von überall in Deutschland erreichen kann. Darüber hinaus besteht Ver.di aus Ortsvereinen und Regionalvereinen, die die Zusammenarbeit in der Gewerkschaft fördern. Die Gewerkschaft wird vom Bundesvorstand geleitet, der alle vier Jahre zusammenkommt, um die Grundsätze der Gewerkschaftspolitik zu besprechen und festzulegen. Außerdem ist er für Geschäftliches und Vertretung nach außen zuständig. Zwischen den Bundeskongressen trifft sich der Gewerkschaftsrat und genehmigt beispielsweise den jährlichen Haushalt. Er besteht aus Vertretern der Landesbereiche und Fachbezirke sowie Frauen, Senioren und jungen Mitgliedern.

    Ver.di gliedert sich in fünf Fachbereiche. Die Mitglieder beziehungsweise Arbeitnehmer arbeiten unter anderem im Gesundheitswesen, in Banken, im Handel oder bei Speditionen. Es werden Maßnahmen für mehr soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit geplant. Hierbei werden beispielsweise Kampagnen gegen Altersarmut umgesetzt.

    Schutz vor Ausbeutung

    Ver.di möchte, dass gute Arbeitsbedingungen herrschen und diese durch Tarifverträge abgesichert werden. Die Gewerkschaft verhandelt zum Beispiel dafür mit den Arbeitgebern. Dafür vertreten sie in Tarifverhandlungen die Interessen der Arbeitnehmer:innen. Dabei kann es zum Beispiel um den Lohn gehen, um die Urlaubstage, die Pausen oder Fortbildungen. Eine Gewerkschaft kann auch zum Streik aufrufen. Der Streik soll dabei helfen, Forderungen durchzusetzen. Eine Forderung kann zum Beispiel ein höherer Lohn sein. Bei einem Streik arbeiten die Menschen für eine bestimmte Zeit nicht, was erhebliche Schäden für das Unternehmen und somit auch für die Arbeitgeber:innen bedeuten kann. Der Streik setzt die Arbeitgeber:innen also unter Druck, sich auf die Verhandlungen einzulassen und schnellstmöglich einen Kompromiss zu finden. Ver.di Mitglieder, die an Streiks teilnehmen, haben Anspruch auf Streikgeld und kostenfreien Rechtsschutz. Dazu kommt, dass Ver.di sich für die Weiterbildung seiner Mitglieder und für eine große Zahl an Beratungsangeboten einsetzt.

    Ein aktuelles Beispiel, bei dem es kürzlich zu einem Ergebnis kam, ist die Deutsche Post. Hier vertrat Ver.di die Arbeitnehmer:innen des Unternehmens, welche höheren Lohn forderten aufgrund der steigenden Inflation der letzten Monate. So forderte die Gewerkschaft Ver.di 15 Prozent mehr Lohn für die etwa 160.000 Tarifbeschäftigten der Post bei einer Laufzeit von einem Jahr. Doch auch in der dritten Verhandlungsrunde konnten sich der Vorstand der Deutschen Post und die Gewerkschaft Ver.di nicht einigen. Beide Seiten waren mit den vorgelegten Angeboten und Gegenangeboten nicht zufrieden. Erst in der vierten Runde konnten sich die Deutsche Post und Ver.di schließlich auf einen neuen Tarifvertrag für die Beschäftigten einigen. Sie erhalten einen Inflationsausgleich und monatlich mehr Lohn. Vor allem die Einstiegsgehälter einiger Gruppen steigen deutlich. Mit der Einigung können langwierige Streiks vermieden werden.

    Wie viel kostet die Mitgliedschaft?

    Der Mitgliedsbeitrag beträgt ein Prozent des regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommens der Mitglieder. Für Personen, die Rente, Elterngeld oder andere Leistungen beziehen, ist der Mitgliedsbeitrag auf 0,5 Prozent des Bruttoverdienstes festgelegt. Schüler, Studierende und Personen im Freiwilligendienst zahlen 2,50 Euro pro Monat. Über den festen Mitgliedsbeitrag hinaus können Mitglieder freiwillig höhere Beiträge zahlen. (sms)

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