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    Achtung! Bei Online-Verkäufen

    By Redaktion23. Mai 20232 Minuten Lesezeit
    Foto: © SHOTPRIME STUDIO - stock.adobe.com

    Wir alle kennen Amazon, Vinted, Etsy, Ebay-Kleinanzeigen, Facebook-Shop, Airbnb, Momox… Verkaufst du häufig auf einer dieser Websites? Dann betrifft dich vielleicht auch das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG). Was du darüber wissen musst, erfährst du in diesem Beitrag!

    Das neue Gesetz mit dem super langen, umständlich-klingenden Namen ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Betreiber*innen von sogenannten Plattformen wie Amazon, Vinted, Etsy aber auch Airbnb müssen seitdem private Verkaufs- oder Dienstleistungsgeschäfte an die Bundeszentrale für Steuern melden. Außerdem müssen auch Privatverkäufer*innen alle Verkäufe ab 2023 dokumentieren. Wer mal ein paar alte Klamotten über Vinted verkauft ist davon aber nicht gleich betroffen, wer seine Wohnung aber regelmäßig über Airbnb vermietet schon eher: denn das PStTG gilt erst, wenn man mehr als 30 Artikel pro Jahr verkauft oder einen Verkaufswert bzw. Einnahmen von insgesamt 2.000 Euro übersteigt. Trifft das auf dich zu? Dann solltest du ab jetzt darauf achten, deine so erzielten Einnahmen in deiner Steuererklärung richtig und vollständig anzugeben. Wer also bisher noch keine Steuererklärung gemacht hat, sollte besser damit anfangen. Umsätze und Gewinne die nicht dokumentiert oder erklärt werden, können nämlich als Steuerhinterziehung gewertet werden.

    Im Gesetz werden folgende Tätigkeiten genannt, deren Einnahmen seit diesem Jahr an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt werden müssen:

    1. Bei „der zeitlich begrenzten Überlassung von Nutzungen jeder Art an beweglichem Vermögen“ – d.h. bei der Wohnungsvermietung auf Airbnb
    2. Bei „Erbringung persönlicher Dienstleistungen” – z.B. Handwerkstätigkeiten, Reinigung, Lieferdiensten usw.
    3. Bei „Verkauf von Waren” – z.B. über eBay, Amazon, Vinted, etc.
    4. Bei „zeitlich begrenzter Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an Verkehrsmitteln” – z.B. bei privater Campervermietung oder Carsharing

    Was passiert wenn man als Verkäufer*innen der Meldepflicht nicht nachkommt?

    Übermittelst du die meldepflichtigen Informationen gar nicht, nicht richtig, verspätet oder nicht vollständig, ist das eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Aber: keine Angst, es kommt wirklich darauf an, wieviel zu verkaufst bzw. wie viel Geld du so einnimmst. Bietest du nur ein paar alte T-Shirts über Vinted an oder willst alte Möbel über ebay loswerden, musst du dir keine Sorgen machen (so lange es weniger als 30 Stück sind und du keine 2.000 Euro dadurch einnimst). (mg)

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