Das Studentenleben kann teuer sein: Miete für die eigene Wohnung, Semesterbeiträge, Lebensmittel und einiges mehr. Bleibt da überhaupt noch Geld für die Freizeit übrig? Selbst wenn du Kindergeld, BAföG oder Geld von deinen Eltern erhältst, reicht das nicht unbedingt für alles aus. Deshalb solltest du überlegen, ob du dir zusätzlich noch etwas dazu verdienen willst, indem du neben deinem Studium arbeiten gehst. Das hat noch einen anderen entscheidenden Vorteil: Du hast bereits die Möglichkeit, Erfahrungen für dein späteres Berufsleben zu sammeln! Hier also nun ein Überblick darüber, welche Job-Möglichkeiten es gibt und was du dabei beachten solltest:
Werkstudententätigkeit
Als Werkstudent oder Werkstudentin arbeitest du während der Vorlesungszeit maximal 20 Stunden pro Woche in einem Unternehmen. In den Semesterferien darf es auch mehr sein. Wie hoch das Gehalt ausfällt, unterscheidet sich stark – der gesetzliche Mindestlohn muss jedoch auf jeden Fall gezahlt werden. Im besten Fall hat deine Tätigkeit thematisch auch etwas mit deinem Studiengang zu tun. Dadurch kannst du die im Studium gelernten Inhalte in der Praxis anwenden und neue Bereiche des Berufsfeldes, welches dich sowieso interessiert, kennenlernen! Solche berufliche Erfahrung wird bei späteren Bewerbungen natürlich auch immer gerne gesehen.
Minijob
Beim Minijob darfst du bis zu 450 Euro im Monat verdienen. Je nach Höhe des Stundenlohns, für den ebenfalls der gesetzliche Mindestlohn gilt, arbeitest du zwischen 8 und 12 Stunden in der Woche. Das ist in der Regel also weniger als bei einer Werkstudententätigkeit und eignet sich daher vor allem für Studenten, die ihren Fokus noch mehr auf das Studium legen möchten. Ob der Job inhaltlich zu deinem Studium passt oder ob du etwas ganz anderes machen willst, bleibt dir überlassen. Der Vorteil der 450 Euro-Grenze im Minijob ist, dass du darauf keine Steuern oder Sozialabgaben zahlen musst. Wenn du noch unter 25 bist, dich in deinem Erst-Studium befindest und bei deinen Eltern über die Familienversicherung krankenversichert bist, fallen bei einem Minijob auch keine extra Versicherungsbeiträge an!
Midijob
Der Midijob liegt zwischen einem Mini- und einem Vollzeitjob. Der Verdienst darf zwischen 450 Euro und 1.300 Euro betragen. Die Besonderheit liegt darin, dass zwar Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen, diese aber geringer ausfallen als bei einem Vollzeitjob. Vorteile dieser Beschäftigungsart gegenüber dem Minijob sind, dass du Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hast und dass du in die Rentenversicherung einzahlst.
Praktikum
In vielen Studiengängen musst du ein Pflichtpraktikum in einem mit den Studieninhalten verbundenen Bereich absolvieren. Arbeitgeber müssen dir im Rahmen des Pflichtpraktikums keinen Mindestlohn bezahlen. Häufig gibt es bei solchen Praktika keinen oder nur einen geringen Lohn. Trotzdem sind Praktika generell eine super Gelegenheit, um wichtige Erfahrungen zu sammeln, die dir auf deinem weiteren beruflichen Weg helfen können. Deshalb ist es auch nie eine schlechte Idee, ein freiwilliges Praktikum zu machen. Dabei hast du dann auch Anspruch auf den Mindestlohn, wenn es länger als 3 Monate dauert.
Kurzfristige Beschäftigung
Es gibt Jobs, die auf 70 Tage oder 3 Monate befristet sind. Bei diesen kurzfristigen Beschäftigungen fallen keine Abgaben für die Sozialversicherung an, aber es muss Lohnsteuer gezahlt werden. Solche Tätigkeiten eignen sich besonders gut, wenn du sagst, dass du dich während des Semesters voll und ganz auf dein Studium konzentrieren möchtest und stattdessen lieber in den Ferien arbeiten willst.
Studentische Hilfskraft
Du kannst auch an deiner Hochschule oder Universität als studentische Hilfskraft (HiWi) arbeiten. Deine Aufgabe dabei ist es, das Lehrpersonal zu unterstützen, indem du Seminare vorbereitest, bei Experimenten assistierst oder Verwaltungsaufgaben erledigst. Schaue dazu einfach mal auf der Website deines Instituts an der Uni nach! Eine solche Tätigkeit kann dir ebenfalls im Studium und bei der späteren Jobsuche helfen. (jk)