Wusstest du schon, dass du dir einfach mehrere Tage im Jahr bezahlt frei nehmen kannst, um beispielsweise Spanisch zu lernen oder einen Yoga-Kurs zu machen? Und das auch wenn alle deine Urlaubstage aufgebraucht sind! Der Name dafür ist Bildungsurlaub. In diesem Beitrag erklären wir dir alles, was du dazu wissen musst!
Was ist Bildungsurlaub und wer hat Anspruch darauf?
Zuerst mal die schlechten Nachrichten für manche von euch: Die Regelungen dazu unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. In Bayern und Sachsen gibt es leider keinen Bildungsurlaub. Wenn du dort arbeitest, hast du also Pech…
In allen anderen Bundesländern haben die Arbeitnehmer*innen Anspruch darauf. Wenn du Bildungsurlaub beantragst, muss dich dein*e Arbeitgeber*in für eine Weiterbildungsveranstaltung freistellen und dir währenddessen weiter dein Gehalt zahlen. Die Kosten für den Kurs zahlst du aber in der Regel selbst. Häufig ist es so geregelt, dass Arbeitnehmer*innen erst nach sechs oder zwölf Monaten in dem Unternehmen den Anspruch auf Bildungszeit bekommen. Beamt*innen können allerdings in manchen Bundesländern keinen Bildungsurlaub nehmen.
Wie viele Tage Bildungsurlaub dir pro Jahr zustehen, ist ebenfalls in jedem Bundesland anders. Meistens sind es aber fünf Tage pro Jahr, wenn du auch an fünf Tagen in der Woche arbeitest. In vielen Bundesländern gibt es aber die Möglichkeit, die Bildungszeit aus zwei Jahren zusammenzufassen, und so insgesamt zehn Tage Urlaub auf einmal zu nehmen. Dies geht zum Beispiel in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt oder Berlin. Außerdem ist es oft möglich, die Bildungsurlaubstage aus dem letzten Jahr mit ins neue Jahr zu nehmen. Dafür musst du einfach rechtzeitig vor Ende des Jahres deinem Arbeitgeber mitteilen, dass du den Urlaub übertragen willst.
Wie du merkst, hängt es wirklich stark davon ab, in welchem Bundesland du arbeitest. Deshalb solltest du am besten in dem entsprechenden Landesgesetz die Regelungen nachlesen, bevor du die Bildungszeit beantragst.
Was zählt alles als Weiterbildung?
Bei der Auswahl eines Kurses oder Seminars für die Weiterbildung hast du sehr viele Möglichkeiten. Wichtig ist aber, dass die Veranstaltung anerkannt ist und dass sie einem beruflichen oder politischen Zweck dient. Letzteres ist jedoch eine Frage der Interpretation. Grundsätzlich dient ein Kurs der beruflichen Weiterbildung, wenn dieser Kenntnisse für den jeweiligen Beruf vermittelt beziehungsweise Kenntnisse, die in irgendeiner Form in dem Beruf angewendet werden können. Dies können beispielsweise Sprachkurse, Social Media-Seminare oder Führungskräfteschulungen sein. Allerdings zählen dazu nicht nur rein fachliche Seminare, sondern auch welche, die dir indirekt im Berufsalltag helfen. So zum Beispiel ein Seminar zur Stressbewältigung oder ein Yoga-Kurs.
In vielen Bundesländern gibt es eigene Listen mit anerkannten Seminaren, um dir die Suche zu erleichtern. Recherchiere dazu einfach mal im Internet, ob es das auch in deinem Bundesland gibt.
Wie beantrage ich Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub zu beantragen, ist eigentlich nicht schwer. Das Wichtigste ist, dass du es rechtzeitig machst! Übliche Fristen sind spätestens sechs oder neun Wochen vor Beginn der Veranstaltung. Aber auch hier gilt wie so häufig, dass früher eigentlich immer besser ist, wenn du auf Nummer sicher gehen willst.
Melde dich zunächst bei einem Kurs deiner Wahl an. Dann legst du deinem Arbeitgeber die Anmeldebestätigung des Veranstalters vor und schickst am besten den groben Ablaufplan der Weiterbildung mit. Darüber hinaus solltest du eine Bestätigung einreichen, dass die Veranstaltung nach den gesetzlichen Vorgaben als Bildungsurlaub anerkannt ist. Eine bestimmte Form ist dafür nicht vorgeschrieben.
Solange die Weiterbildungsmaßnahme beruflichen oder politischen Zwecken dient, darf dein*e Arbeitgeber*in deinen Antrag auf Bildungsurlaub eigentlich nicht ablehnen. Dies wäre nur möglich, wenn dies nicht mit den Urlaubsplänen der Kolleg*innen vereinbar ist oder ganz dringende betriebliche Belange dagegensprechen.
Und jetzt viel Spaß beim Weiterbilden! (jk)