Das eigene Zuhause hat für viele Menschen einen hohen Wert. Es ist ein Ort, der der Entspannung und Erholung dient. Kein Wunder also, dass man bei der Wahl der ersten eigenen Immobilie besonders bedacht vorgeht. Bevor man aber wirklich so viel Geld investiert, muss man sich bewusst sein, was es dabei alles zu beachten gibt.
Eigentumswohnung oder Haus?
Die Kriterien, die man beachten sollte, unterscheiden sich je nachdem, ob man sich für eine Eigentumswohnung oder ein Haus entscheidet. Es gibt verschiedene Gründen für ein Haus oder eine Wohnung. Neben dem Eigenbedarf, also wenn man in der gekauften Immobilie auch selbst wohnen möchte, kann man ein Haus oder eine Wohung auch als Investition erwerben. Mehr dazu findet ihr in diesem Artikel, der sich mit Immobilien als Investition befasst.
Ohne Finanzierungsplan geht gar nichts
Nur die wenigsten haben so viel Kapital zur Verfügung, dass sie einfach losziehen und sich eine Immobilie kaufen können. Alle „Normalos“ müssen sich also erstmal darum kümmern, wie sie ihr Objekt finanzieren wollen. Oft reichen die Rücklagen und das Ersparte nicht aus, um sich den Traum des Eigenheims zu erfüllen. Es gibt allerdings verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten, mit denen man den Wunsch Wirklichkeit werden lassen kann.
Ein Darlehen aufzunehmen ist die beliebteste Möglichkeit. Hierbei kann man, ohne die Kosten der Immobilie direkt zu tragen, einziehen. Wenn die Bank für die Kosten aufkommt und somit den Kauf ermöglicht, muss man aber mehr als nur den Kaufpreis zurückzahlen. Der Kreditnehmer muss dem Kreditgeber über einen festgelegten Zeitraum den Betrag zurückzahlen. Dies geschieht in Form von Tilgungsraten. Dazu kommt der Preis, den die Finanzierung mit sich bringt. Die sogenannten Finanzierungskosten. Bei einem Darlehen sind das die Zinsen, die zusätzlich zu den Tilgungsraten hinzukommen. Die Bank als Kapitalgeber muss ihrerseits feststellen, ob der Kapitalnehmer zahlungsfähig ist. Bis das Darlehen abgezahlt ist, hat die Bank somit entsprechende Rechte an der Immobilie.
Muss die Bank für die Grundschuld den Wert Ihres neuen Zuhauses ermitteln, werden außerdem Wertermittlungsgebühren fällig. Deren Höhe schwankt zwischen 0,2 und 0,5 % der Darlehenssumme. Falls ein Berater bei der Suche nach der besten Finanzierungsmöglichkeit hilft, verlangt dieser gegebenenfalls Vermittlungsgebühren.
Rechtliche Absicherung
Für den Kauf einer Immobilie muss ein Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer zustande kommen. Nur wenn sich beide Parteien über dessen Inhalt einig sind, kommt das Geschäft zustande. Der Kaufvertrag, der ein Notar beurkundet, soll größtmögliche Rechtssicherheit schaffen. Ein Notar führt Käufer und Verkäufer durch das Geschäft und beantwortet offene Fragen. Diese Leistungen sind in den Notarkosten enthalten, die nach der Beurkundung fällig werden. Außerdem sieht der Notar das Grundbuch ein, um festzustellen, welche Belastungen auf dem Grundstück liegen und wer sein Eigentümer ist. Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, welches das Amtsgericht führt. Zum Vertragsabschluss setzen Käufer, Verkäufer und der Notar ihre Unterschrift auf den Vertrag.
Neben den Notar- und Grundbuchkosten, ist die Grunderwerbsteuer zu zahlen. Diese variiert in den Bundesländern. In Baden-Württemberg beträgt die Grunderwerbsteuer 5,0 % des Kaufpreises. So muss man in dem Bundesland bei einer Immobilie im Wert von 600.000 Euro, zusätzlich 30.000 Euro an Grunderwerbsteuer, an das Finanzamt zahlen. War ein Makler am Kauf beziehungsweise Verkauf der Immobilie beteiligt, wird eine Provision fällig. Wie bei der Grunderwerbssteuer, hängt die Höhe der Provision vom jeweiligen Bundesland ab, wo sich die Immobilie befindet. In der Regel liegt diese in Deutschland meist zwischen fünf und sieben Prozent des Kaufpreises. Hierbei kann es jedoch zu leichten Schwankungen in dieser Spanne kommen. Denn es handelt sich im Unterschied zu der Grunderwerbsteuer, um Richtwerte, anstatt gesetzlich festgelegten Anteilen.
Die Abnahme
Sobald alle finanziellen Angelegenheiten geregelt sind, kann man sich auf den Einzug in die Immobilie vorbereiten. Bevor dies geschieht, kommt es zur offiziellen Abnahme der Immobilie. Hier werden sämtliche Schlüssel für Haus- oder Wohnungstüren, sowie für Nebenräume und Briefkasten ausgehändigt. Hierbei wird empfohlen durch alle Räume der Immobilie zu gehen und zu schauen, ob sich seit der letzten Besichtigung noch etwas verändert hat. Wenn ja, muss dies entweder im Übergabeprotokoll notiert werden oder der Käufer besteht auf die Behebung eventueller Mängel. Ein Mangel kann zum Beispiel ein Riss in der Wand sein, der zum Zeitpunkt der letzten Besichtigung noch nicht da gewesen ist. Da man oft nicht weiß, um welche Art von Riss es sich handelt, wird empfohlen sich bei der Übernahme von einem Fachmann begleiten zu lassen.
Notieren Sie außerdem Zählerstände für Wasser, Strom oder Gas. Lassen Sie sich bei übernommener Haus- und Haushaltstechnik Garantie Papiere, sowie Betriebsanleitungen oder Prüfberichte des Schornsteinfegers aushändigen. Halten Sie alles Wichtige in einem Übergabeprotokoll fest, dass beide Parteien unterschreiben und von dem jeder eine Ausfertigung erhält. Ein Übergabeprotokoll ist eine wichtige Absicherung für die kaufende und verkaufende Partei, da es den Umgang mit eventuell vorhandenen Mängeln regelt. (sms)