Du hast eine schöne neue Wohnung gefunden und alles, was jetzt nur noch fehlt, ist die Unterschrift im Mietvertrag? Die Vorfreude auf das neue Kapitel ist dann zwar riesig, aber du solltest trotzdem nicht voreilig handeln, denn in so einem Vertrag können sich ein paar Fallen befinden … Hier erfährst du, worauf du achten musst, bevor du einen Mietvertrag unterschreibst!
Du solltest dir den Mietvertrag unbedingt genau durchlesen, denn nachdem du unterschrieben hast, hast du kaum eine Möglichkeit, deine Zustimmung zu widerrufen. Um zu überprüfen, ob sich irgendwelche Fallen oder unzulässige Klauseln darin befinden, die nachteilig für dich sind, kannst du den Vertrag zum Beispiel mit einem mieterfreundlichen Muster vergleichen. Ein solches Muster findest du online beim Deutschen Mieterbund. Wenn du noch sicherer sein willst, kannst du den Vertrag auch von einem Anwalt prüfen lassen.
Typische Fallen im Mietvertrag
Zwar nutzen Vermieter meist vorformulierte Vertragsmuster, die alle aktuellen Gesetze berücksichtigen, allerdings ist das nicht immer der Fall. Wenn der Vermieter einen alten Vertrag herauskramt, kann darin dann doch mal die eine oder andere heutzutage unzulässige oder zumindest unfaire Klausel versteckt sein. Außerdem kann es natürlich auch passieren, dass der Vermieter den Vertrag absichtlich nicht ganz so gerecht gestaltet. Auf folgende Fallen solltest du besonders achten:
Kündigungsverzicht: Viele Vermieter wollen die Mieter langfristig binden und bauen daher (nach der dreimonatigen Kündigungsfrist, die gegeben sein muss) einen Kündigungsverzicht ein. Dieser ist auch zulässig – zumindest bis zu vier Jahren. Allerdings musst du dir gut überlegen, ob du das auch wirklich willst. Bist du dir sicher, dass du die nächsten vier Jahre in dieser Wohnung leben willst/kannst? Falls nicht, aber du die Wohnung dennoch haben willst, solltest du den Vermieter zumindest dazu bringen, eine Nachmieterklausel einzufügen. Wenn diese enthalten ist, kommst du auch vor Ablauf der Frist aus dem Vertrag, solange du mindestens drei zuverlässige Nachmieter vorschlägst.
Kleinreparaturklausel: Diese Klausel ist häufig in Mietverträgen zu finden. Sie sieht vor, dass der Mieter kleinere Reparaturen bis zu einer bestimmten Grenze aus eigener Tasche zahlen muss. Sie ist jedoch nicht in allen Fällen zulässig: Zum Beispiel, wenn sie nicht definiert, was unter einer Kleinreparatur zu verstehen ist oder wenn sie keine Obergrenze für Einzelreparaturen enthält. Zudem muss auch eine maximale Gesamtbelastung des Mieters pro Jahr angegeben werden. Diese darf höchstens bei 8 Prozent der Jahresnettokaltmiete liegen.
Wohnungsgröße nicht oder falsch angegeben: Im Mietvertrag sollte die genaue Quadratmeterzahl angegeben sein. Wenn diese fehlt, oder zu hoch angegeben ist, solltest du deinen Vermieter darauf ansprechen. Denn wenn die Wohnung zum Beispiel in Wahrheit kleiner ist als dort angegeben, kannst du vielleicht die Miete kürzen lassen. Außerdem ist die genaue Angabe wichtig, da sich manche Nebenkosten nach der Quadratmeterzahl richten.
Zu hoher Mietpreis: Wenn dir die Miete der Wohnung sehr hoch vorkommt, kannst du dir mal den örtlichen Mietspiegel anschauen, um einen Vergleichswert zu haben. Du findest diesen meistens auf der Website der Stadt oder der Gemeinde.
Zu hohe Mietkaution: Die Mietkaution darf höchstens drei Nettomieten betragen und du hast das Recht, sie in drei Raten abzuzahlen.
Haustierverbot: Wenn du Haustiere hast oder irgendwann mal haben willst, solltest du in den Vertrag schauen, wie das geregelt ist. Der Bundesgerichtshof hat beschlossen, dass ein generelles Haustierverbot nicht rechtens ist. Allerdings ist eine Klausel zulässig, die besagt, dass Haustiere nur mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden dürfen. Da viele Vermieter keine Haustiere in ihren Wohnungen wollen, kann es also schlecht für dich aussehen. Wenn du deswegen mit ihnen einen Streit anfängst, kann es natürlich sein, dass sie einfach einen anderen Mieter auswählen. (jk)