Die Inflationsrate in Deutschland ist und bleibt hoch und die Konsequenzen bekommen wir alle zu spüren… Im August hat Bundesfinanzminister Christian Lindner nun die Eckpunkte für ein Inflationsausgleichsgesetz vorgestellt, das die Bürger und Bürgerinnen entlasten soll. Was darin enthalten ist, wer davon profitiert und was kritisiert wird, erklären wir in diesem Beitrag!
Geplante Maßnahmen für das Inflationsausgleichsgesetz
Rund 10,1 Milliarden Euro will Christian Lindner nutzen, um die finanziellen Folgen der hohen Inflation für die Bürgerinnen und Bürger des Landes auszugleichen. Dabei soll es vor allem um steuerliche Entlastungen gehen. Das Ziel ist es, die mit der kalten Progression verbundenen Steuererhöhungen zu dämpfen. Ok, und was ist jetzt wieder eine kalte Progression? Damit ist der Effekt gemeint, bei dem man durch eine Lohnerhöhung, die eigentlich die Inflation ausgleichen soll, in einen höheren Steuertarif kommt. Die Folge: Man hat am Ende weniger Geld übrig, obwohl das Gehalt gestiegen ist. Diese Maßnahmen sieht das geplante Inflationsausgleichsgesetz zum Erreichen des Ziels vor:
Höherer Grundfreibetrag: Zum 1. Januar 2023 soll der Grundfreibetrag um 285 Euro steigen, also von 10.347 Euro auf 10.632 Euro. Eine weitere Anhebung um 300 Euro ist für 2024 vorgeschlagen. Der Grundfreibetrag gibt an, bis zu welchem Betrag das jährliche Einkommen steuerfrei ist.
Anhebung der Spitzensteuersatzgrenze: Momentan liegt die Spitzensteuersatzgrenze noch bei 58.597 Euro. Bei Menschen, die jährlich mehr als diesen Betrag verdienen, wird jeder Euro, der über der Grenze liegt, zu 42 % versteuert. Ab 2023 soll der Spitzensteuersatz aber erst ab 61.972 Euro greifen und 2024 vermutlich ab 63.515 Euro.
Erhöhung des Kindergelds und des Kinderfreibetrags: Der Kinderfreibetrag stellt den Teil des Einkommens von den Eltern steuerfrei, der das Existenzminimum des Kindes abdeckt. Dieser soll bis 2024 nach und nach um insgesamt 264 Euro erhöht werden, bis er bei 2.994 Euro liegt. Zudem soll auch das monatliche Kindergeld schrittweise erhöht werden. 2023 beträgt es für die ersten beiden Kinder 227 Euro anstatt derzeit 219 Euro. 2024 geht es für die ersten drei Kinder einheitlich auf 233 Euro hoch und für das vierte Kind auf 250 Euro.
Kritik am Entwurf
Die Pläne des FDP-Chefs Lindner kommen allerdings bei SPD, Grünen und Linken nicht so gut an. Die Parteien sowie einige Sozialverbände kritisieren, dass die Maßnahmen des Inflationsausgleichsgesetzes hauptsächlich für gutverdienende Bürger und Bürgerinnen große Vorteile haben. Menschen, die wenig verdienen, würden davon kaum profitieren. Kindergelderhöhungen um acht Euro würden demnach nichts an der sozialen Schieflage ändern, so die Kritiker. Stattdessen fordern sie gezielte Entlastungen für diejenigen, die es am meisten benötigen. (jk)