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    Startseite » Knapp bei Kasse? Wohngeld Plus – 370 Euro im Schnitt!
    HIGHLIGHT

    Knapp bei Kasse? Wohngeld Plus – 370 Euro im Schnitt!

    By Redaktion6. Juni 20232 Minuten Lesezeit
    Foto: © golubovy - stock.adobe.com

    Du bist knapp bei Kasse und wünscht dir finanzielle Unterstützung? Eine Möglichkeit dafür bietet das neue Wohngeld Plus. Anfang dieses Jahres wurden die bis dato geltenden Regeln für Wohngeld nämlich reformiert, um mehr Menschen dabei zu unterstützen, ihre Wohnkosten besser stemmen zu können.

    Das Wichtigste in Kürze

    Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Mieter und Eigentümer, die nur ein geringes Einkommen haben. Am 1. Januar 2023 trat mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz eine umfangreiche Wohngeldreform in Kraft: Für bis zu 2 Millionen Haushalte soll es mehr Wohngeld geben. Im Schnitt sind das bis zu 370 Euro. Wegen der hohen Energiepreise kommt in diesem Winter ein zweiter Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger hinzu: 415 Euro für eine Person, 540 Euro für zwei Personen und für jede weitere Person zusätzliche 100 Euro.

    Welche Einkommensgrenzen gibt es?

    Genau das ist das komplexe an dem Thema. Das kann man so pauschal gar nicht sagen, jede Kommune oder Stadt wendet hier eigene Rechenwege an. Deshalb gibt es aber online auch entsprechende Wohngeldrechner, die die vorab ausrechnen können ob und wie viel Wohngeld dir möglicherweise zustehen könnte. Ein gut geeigneter Rechner ist z.B. der WohngeldPlus-Rechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Gib hier alle geforderten Angaben, wie z.B. dein monatliches Bruttoeinkommen und deine Bruttoklatmiete ein (d.h. deine Kaltmiete plus Kosten für Wasser/Müllabfuhr/Hausverwaltung, aber ohne Strom- und Heizkosten) und der Rechner spuckt dir aus, welchen Betrag du ungefähr bekommen könntest. Um dann wirklich Wohngeld zu erhalten, musst du dann einen Antrag bei der jeweiligen Wohngeldbehörde in deiner Stadt oder deinem Wohnort stellen.

    Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

    Einen Anspruch auf Wohngeld haben einfacht ausgedrückt diejenigen berufstätigen Haushalte, deren Einkommen knapp oberhalb des Grundsicherungsbedarfs liegt. Auch Studierende, die kein BAföG erhalten oder Rentner*innen können ebenso antragsberechtigt sein, genauso wie Personen, die Arbeitslosengeld I oder Kurzarbeitergeld beziehen. Aber auch hier muss man beachten, die Vorraussetungen für Wohngeld Plus können genau wie die Einkommensgrenze von Bundesland zu Bundesland variieren. Es lohnt sich also, sich im Vorfeld gut über die Bedingungen und den Antrag in deinem Wohnort zu informieren. (mg)

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