In Deutschlands Großstädten herrscht seit Jahren eine angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt. Paradebeispiel ist Berlin. Hier wachsen die Mietpreise so unverhältnismäßig zu dem Einkommen der Berliner wie in keiner anderen Stadt Deutschlands. Denn wenn die Mietpreise steigen und das Gehalt gleich bleibt, stehen Mieter vor einem Problem und Wohnraum in der Stadt wird unbezahlbar.
Schon seit einigen Jahren gibt es dieses Problem in Berlin. Die Mietpreise werden angehoben, da es eine große konstante Nachfrage nach Wohnraum gibt, die nur schwierig zu bedienen ist. Viele Menschen von außerhalb ziehen jedes Jahr nach Berlin und suchen eine Wohnung in der Hauptstadt. Um Mieten auf einem bezahlbaren Niveau zu halten und die Mieter Berlins zu unterstützen, gibt es verschiedene Strategien, die die Politik in Erwägung zieht oder die in der Vergangenheit sogar schon zum Einsatz gekommen sind.
Das Experiment Mietendeckel
2021 war ein groß umstrittenes Thema der sogenannte Mietendeckel in Berlin. Im Februar 2020 war er als Gesetz in Kraft getreten, wurde aber schon ein Jahr später im April 2021 als verfassungswidrig erklärt. Der Mietendeckel sollte Obergrenzen für Mietpreise festgelegen. Das bedeutet, dass die Miete nicht ständig teurer wird, sondern nur bis zu einem bestimmten Preis wachsen darf, aber nicht darüber hinaus. Davon ausgenommen waren Neubauten, öffentlich geförderte Wohnungen und Wohnheime. Das Gesetz bestimmt eine Obergrenze. Diese wird mit Hilfe des Baujahres der Wohnung, dem Wohnstandard der Gegend, der Anzahl der Wohnungen in einem Gebäude und durchgeführten Modernisierungsprozesse festgelegt. Unter bestimmten Voraussetzungen gab es aber auch Ausnahmen. Klingt für Mieter erstmal ganz gut, war aber nicht der richtige Weg. Nach knapp über einem Jahr entschied das Bundesverfassungsgericht, dass das Gesetz zum Mietendeckel verfassungswidrig ist. Allerdings nicht wegen seinem Inhalt, sondern weil Berlin als Stadtstaat (d.h. Stadt, also Komune und gleichzeitig als eigenes Bundesland) dieses Gesetz gar nicht hätte verabschieden dürfen. Die entsprechende Befugnis fehlt.
Noch keine bundesweite Lösung in Aussicht
Welche anderen Aussichten gibt es dann für die Berliner? Die Mietpreisbremse ist ein weiteres Gesetz in diesem Bereich. Es setzt eine Höchstgrenze für Neuvermietungen fest. Dabei ist allerdings das Problem, dass das Gestz nicht für Wohnungen gilt, die umfassend modernisiert wurden. Der Vermieter kann den Preis für diese Wohnungen immer noch unabhängig festlegen. In den Stadtteilen, in denen Wohnungen also gemessen an der Mietpreisbremse bezahlbar sein sollten, sind die tatsächlichen Mieten aber fast doppelt so hoch.
Diese Lücke im Gesetz ermöglicht es Immobilienfirmen günstigen Wohnraum zu kaufen, zu modernisieren und dann doch wieder teuer zu vermieten. Wohnraum ist aber begrenzt. Wie man das also bezahlbar machen kann, liegt in der Hand der Politik. Die Immobilienfirmen, die sich auf die Modernisierung von Wohnungen spezialisiert haben, argumentieren, dass sie nur die Nachfrage nach Luxuswohnungen am Markt decken und die Preise damit gerechtfertigt seien. Das Problem verschiebt sich so aber nur und besonders „normale“ Wohnungen zu „normalen“ Mieten fehlen. Einige Stimmen in der Politik behaupten, dass die hohe Nachfrage nach Wohnungen nur durch die Unterstützung von Bauvorhaben gedeckt werden kann. Das bedeutet, dass die Politik Neubauprojekte für bezahlbaren Wohnraum besser unterstützen sollte. (sms)