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    Tipps für deine Steuererklärung

    By Redaktion21. Oktober 20224 Minuten Lesezeit
    Foto: © Sensay - stock.adobe.com

    Die Steuererklärung zu machen, ist bekanntermaßen keine beliebte Aktivität. Dennoch ist sie für die meisten Menschen wichtig, da dadurch ordentlich Geld zurückgeholt werden kann. In diesem Beitrag erfährst du Tipps und Tricks für deine Steuererklärung!

    Ein paar allgemeine Hinweise zur Steuererklärung

    Bevor wir zu spezielleren Steuer-Tipps kommen, ist es zunächst einmal wichtig zu sagen, dass du die Steuererklärung unbedingt machen solltest – und das rechtzeitig. Viele Steuerzahler*innen vergessen immer wieder, die Erklärung abzugeben. Für jeden angefangenen Monat der Verspätung muss man dann allerdings einen Zuschlag von 0,25 Prozent der Steuernachzahlung zahlen. Auch für diejenigen, für die die Erklärung keine Pflicht ist, kann sich der Aufwand dennoch lohnen. Wenn du merkst, dass du die Steuererklärung nicht mehr fristgerecht fertigbekommst, solltest du einen schriftlichen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Um Zeit und Nerven zu sparen, empfehlen wir außerdem Steuersoftwares zu nutzen.

    1. Entfernungspauschale angeben

    Die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt, ist für die meisten Arbeitnehmer*innen ein sehr großer Abzugsposten bei der Steuererklärung. Egal ob du zu Fuß, mit dem Auto, mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrrad zur Arbeit kommst: Den Weg von dir zu deinem Arbeitsplatz kannst und solltest du immer als Werbungskosten geltend machen. Für die ersten 20 Kilometer Entfernung gibt es 30 Cent pro Kilometer und ab dem 21. Kilometer sogar 35 Cent. Wenn man das auf das gesamte Jahr hochrechnet, kann dabei einiges herauskommen. Bei einer Fünf-Tage-Woche können pauschal 230 Arbeitstage pro Jahr zugrunde gelegt werden.

    2. Homeoffice-Pauschale nutzen

    Während der Corona-Pandemie mussten viele Arbeitnehmer*innen von zu Hause arbeiten und sich dafür einige Arbeitsmittel wie Büromöbel, Computer, Schreibtisch, usw. besorgen. Daher wurde die Homeoffice-Pauschale eingeführt. Alle, die Homeoffice machen mussten, aber kein separates Arbeitszimmer haben, können für jeden Arbeitstag 5 Euro als Werbungskosten geltend machen. Jedoch zählen dabei maximal 120 Tage im Jahr, was bedeutet, dass bis zu 600 Euro abgezogen werden können. Belege und Rechnungen müssen zwar eigentlich nicht eingereicht werden, aber es schadet nicht, sie zur Sicherheit noch aufzubewahren.

    3. Arbeitszimmerkosten abziehen

    Wenn du 2021 im Homeoffice gearbeitet hast, aber ein eigenes Arbeitszimmer zu Hause hast, kannst du Arbeitszimmerkosten angeben. Wer an mindestens drei Tagen in der Woche im Homeoffice war, darf die Arbeitszimmerkosten in voller Höhe als Werbungskosten vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Auch Arbeitnehmer*innen, die nur einen oder zwei Tage von zu Hause gearbeitet haben, können dieses Mal ausnahmsweise bis zu 1250 Euro abziehen.

    4. Umzugskosten angeben

    Berufsbedingte Umzugskosten solltest du ebenfalls bei der Steuererklärung angeben. Dabei gibt es zum einen allgemeine und zum anderen sonstige Umzugskosten. Zu den allgemeinen Umzugskosten zählen zum Beispiel Fahrten zur neuen Wohnung, Umzugsunternehmen, Maklergebühren sowie Miete für die bisherige Wohnung. Um diese Kosten abzusetzen, musst du sämtliche Belege sammeln und die addierten Ausgaben in die Steuererklärung eintragen, da es hier um die tatsächlichen Kosten geht. Für die sonstigen Umzugskosten, zu denen beispielsweise Telefonanschluss, Zeitungsannoncen und Gebühren für Autoummeldung oder Personalausweisänderung gehören, gibt es wiederum eine Pauschale. Diese liegt bei 820 Euro für Ledige und 1.639 Euro für Ehepaare.

    5. Pflege-Pauschbetrag absetzen

    Arbeitnehmer*innen, die sich um Angehörige ab Pflegegrad 2 kümmern, können einen Pauschbetrag von der Steuer absetzen. Wie hoch dieser ausfällt, hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Bei Pflegegrad 2 liegt der Betrag bei 600 Euro, bei Pflegegrad 3 bei 1.100 Euro und bei Pflegegrad 4 und 5 bei 1.800 Euro.

    6. Vom Zweitstudium profitieren

    Studierende, die bereits eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben, können während ihres zweiten Studiums Werbungskosten von 1.000 Euro geltend machen. Studiengebühren und Semesterbeiträge, Kosten für Literatur, Arbeitsmittel (Laptop, etc.), die Fahrtkosten und vieles weiteres können dann also von der Steuer abgesetzt werden.

    7. Berufskrankheiten nachweisen

    Du kannst Krankheitskosten in voller Höhe von der Steuer abziehen, wenn du nachweisen kannst, dass die Erkrankung durch den Beruf entstanden ist. Das gilt auch für die Anschaffung einer Brille, wenn du beweisen kannst, dass sich deine Augen zum Beispiel durch das ständige auf-den-Bildschirm-Starren verschlechtert haben. Wenn du dafür allerdings keinen Nachweis hast, kannst du die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Je nach Höhe der Einkünfte und Familienstand gibt es jedoch eine zumutbare Belastung und nur die darüberliegenden Krankheitskosten sind steuerlich absetzbar. Daher wird in der Regel ein Großteil der Ausgaben nicht angerechnet. (jk)

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